CHRISTA SCHAUDECK

STEUERBERATERIN

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Haushaltsnahe Dienstleistungen
 

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Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EstG)

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer , vermindert um die die sonstigen Steuerermäßigungen auf Antrag um:

  • 10% Aufwendungen, höchstens € 510 bei geringfügiger Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Ab 2009: 20% max. € 510,--
  • 12% der Aufwendungen,  höchstens € 2.400 bei anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden und die keine geringfügigen Beschäftigungen im Sinne des Gesetzes sind. Ab 2009: 20% von max. € 20.000,-- max. Steuervergünstigung € 4.000,00
  • Für jeden Monat in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen ermäßigen sich die Höchstbeträge um 1/12.

 

Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, denen kein Beschäftigungsverhältnis zu Grunde liegt und die für den inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden ermäßigt sich die tariflich Einkommensteuer auf Antrag um 20% der Aufwendungen,  höchstens € 600 (ab 2009: € 1.200,--).   Dieser Betrag erhöht sich für Pflege- und Betreuungsleistungen für Schwerbehinderte auf € 1200. 

Die Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung nachgewiesen werden.

Begünstigt sind nur die Kosten für die Leistung. Anfallende  Materialkosten sind nicht begünstigt.  Fahrtkosten können in die Berechnungsgrundlage mit eingerechnet werden.

 

Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören:

  • Arbeiten an den Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen oder ähnlichem.
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen von Fenstern, Türen, Heizkörpern und -rohren sowie Einbaumobiliar
  • Reparatur und Austausch von Bodenbelägen und Wasserinstallationen
  • Modernisierung und Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen, z.B.

Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer und andere Gegenstände die in der Hausratversicherung abgedeckt werden können.

  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Gebühren f. Kaminkehrer,  Kontrolle der Blitzschutzanlagen
  • Leistungen i. Zusammenhang mit Hausanschlüssen (Kabel f. Strom u. Fernsehen)

 

Nicht begünstigt sind:

  • Kontrollgebühren für die Überprüfung von Feuerlöschern u. Sonst .techn. Prüfdienste
  • TÜV-Gebühren für die Kontrolle des Personenaufzuges
  • Reparieren bzw. Neubezug von Polstermöbeln
  • Errichtung einer Solaranlage, wenn die als Ergänzung- bzw. Modernisierung zur vorhandenen Heizungsanlage bzw. Warmwasserversorgung zu sehen ist.
  • Begünstige Handwerkerleistungen für eine Zweitwohnung im Inland
  • Gerüstkosten, die bei einer Fassadenrenovierung anfallen, analog Maschinenkosten
  • Maßnahmen an einer Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück
  • Reparatur an Haushaltsgegenständen, die außerhalb des Haushaltes sind
  • Fahrrad- u. KfZ-Reparaturen, TÜV u. ASU-Gebühren
  • Feng-Shui-Beratung, Architektenberatung, Gutachten Bausachverständiger
  • Müll- und Abwassergebühren, Straßenreinigung
  • Grabpflege u. Friedhofsgebühren sowie Kosten der Hausverwaltung
  • Maßnahmen zur Behebung von Wasser u. Feuchtigkeitsschäden (Bautrocknung)

 



Stand: 11.05.09