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Haushaltsnahe
Dienstleistungen (§ 35a EstG)
Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in
einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich
die tarifliche Einkommensteuer , vermindert um die die sonstigen
Steuerermäßigungen auf Antrag um:
- 10%
Aufwendungen, höchstens € 510 bei geringfügiger Beschäftigung einer
Haushaltshilfe. Ab 2009: 20% max. € 510,--
- 12%
der Aufwendungen, höchstens € 2.400 bei anderen haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnissen für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung entrichtet werden und die keine geringfügigen
Beschäftigungen im Sinne des Gesetzes sind. Ab 2009: 20% von max. €
20.000,-- max. Steuervergünstigung € 4.000,00
- Für
jeden Monat in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen ermäßigen sich die
Höchstbeträge um 1/12.
Für die Inanspruchnahme
von haushaltsnahen Dienstleistungen, denen kein Beschäftigungsverhältnis zu
Grunde liegt und die für den inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen
erbracht werden ermäßigt sich die tariflich Einkommensteuer auf Antrag um 20%
der Aufwendungen, höchstens € 600 (ab 2009: € 1.200,--). Dieser Betrag erhöht sich für Pflege- und
Betreuungsleistungen für Schwerbehinderte auf € 1200.
Die Aufwendungen müssen
durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Erbringers der
haushaltsnahen Dienstleistung nachgewiesen werden.
Begünstigt sind nur die
Kosten für die Leistung. Anfallende Materialkosten sind nicht begünstigt.
Fahrtkosten können in die Berechnungsgrundlage mit eingerechnet werden.
Zu den begünstigten
Tätigkeiten gehören:
-
Arbeiten an den Innen- und Außenwänden
-
Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen oder ähnlichem.
-
Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
-
Streichen von Fenstern, Türen, Heizkörpern und -rohren sowie Einbaumobiliar
-
Reparatur und Austausch von Bodenbelägen und Wasserinstallationen
-
Modernisierung und Austausch der Einbauküche
-
Modernisierung des Badezimmers
-
Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen,
z.B.
Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher,
Personalcomputer und andere Gegenstände die in der Hausratversicherung abgedeckt
werden können.
-
Maßnahmen der Gartengestaltung
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Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
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Gebühren f. Kaminkehrer, Kontrolle der Blitzschutzanlagen
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Leistungen i. Zusammenhang mit Hausanschlüssen (Kabel f. Strom u. Fernsehen)
Nicht
begünstigt sind:
-
Kontrollgebühren für die Überprüfung von Feuerlöschern u. Sonst .techn.
Prüfdienste
-
TÜV-Gebühren für die Kontrolle des Personenaufzuges
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Reparieren bzw. Neubezug von Polstermöbeln
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Errichtung einer Solaranlage, wenn die als Ergänzung- bzw. Modernisierung
zur vorhandenen Heizungsanlage bzw. Warmwasserversorgung zu sehen ist.
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Begünstige Handwerkerleistungen für eine Zweitwohnung im Inland
-
Gerüstkosten, die bei einer Fassadenrenovierung anfallen, analog
Maschinenkosten
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Maßnahmen an einer Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück
-
Reparatur an Haushaltsgegenständen, die außerhalb des Haushaltes sind
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Fahrrad- u. KfZ-Reparaturen, TÜV u. ASU-Gebühren
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Feng-Shui-Beratung, Architektenberatung, Gutachten Bausachverständiger
- Müll-
und Abwassergebühren, Straßenreinigung
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Grabpflege u. Friedhofsgebühren sowie Kosten der Hausverwaltung
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Maßnahmen zur Behebung von Wasser u. Feuchtigkeitsschäden (Bautrocknung)
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