CHRISTA SCHAUDECK

STEUERBERATERIN

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Grundsteuer:   (betrifft nur Haus- und Wohnungseigentümer)

 

Seit August prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Grundsteuer verfassungskonform  ist.  Zwei Hauseigentümer haben sich auf einen Beschluss zur Vermögenssteuer von 1995 berufen.  Danach sind Steuern auf Eigentum nur in Ausnahmen gerechtfertigt.  Mit diesem Musterprozess könnte es eine Wende bei der Erhebung von Grundsteuer geben.  Damit der Grundsteuerbescheid, der Ihnen in den letzten Tagen zugegangen sein müsste, nicht rechtswirksam wird, sollten Sie dringend Widerspruch einlegen. An wen Sie den Widerspruch richten müssen steht in der  „Rechtsbehelfsbelehrung“,  die Bestandteil des Bescheides ist. In München ist das die Landeshauptstadt München.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen entschieden, dass die Grundsteuer Verfassungskonform ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Kindergeld: (betrifft Eltern, deren in Ausbildung befindliche Kinder das 18.Lebensjahr vollendet haben und die auf Grund eigener Einkünfte nicht mehr berücksichtigt wurden)

 

Im Januar 2005  hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Berechnung der eigenen Einkünfte der Kinder eine einschneidende Entscheidung getroffen.

 

Kinder ab 18. Lebensjahr, die noch in Berufsausbildung sind werden als Kind berücksichtigt, (mit der Folge dass die Kindergeldkasse Kindergeld nachbezahlen muss),  wenn die eigenen Einkünfte im Kalenderjahr 2003 und 2004 € 7.428  und im Kalenderjahr ab 2005 € 7.680  nicht überschreiten.

 

Die eigenen Einkünfte sind neu wie folgt zu berechnen:

 

Bruttolohn ./. Werbungskosten( ggfs. Pauschale von € 720)  abzüglich,  und das ist neu,  abzüglich  selbst gezahlte Sozialversicherungsbeiträge. 

 



Stand: 03.01.13