CHRISTA SCHAUDECK

STEUERBERATERIN

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Neue Dienstwagenregelung ab 1.1.2006: (betrifft ausschließlich Selbständige)

 

Bisher konnten Selbständige die gesamten KfZ - Kosten steuerlich absetzen, wenn sie im Gegenzug dazu 1% des Bruttolistenpreises pro Monat  versteuert haben. Es war dabei nicht von Bedeutung in welchem Umfang dann das Fahrzeug betrieblich und privat genutzt wurde.

 

Ab 1.1.2006  ist diese Regelung davon abhängig,  dass das Fahrzeug zu mindestens 50%  betrieblich genutzt wird.  Die Nachweispflicht für die 50%ige betriebliche Nutzung liegt beim Unternehmer.

 

Diese Regelung gilt nicht für Arbeitnehmer mit Dienstfahrzeugen.



Stand: 23.12.05